05.03.2009 / Detmold: Mitglied der »Nationalen Offensive Schaumburg« zu Haftstrafe verurteilt

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Eine Bewährungsstrafe gab es nicht. Das Amtsgericht Detmold verurteilte am gestrigen Donnerstag den bekannten und mehrfach vorbestraften Neonaziaktivisten Marco Siedbürger, führendes Mitglied der »Nationalen Offensive Schaumburg« (NOS), zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 14 Monaten. Mitglieder der militanten niedersächsischen Neonazigruppierung waren in der Vergangenheit immer wieder durch extreme Gewalttaten in Erscheinung getreten. Der nun gefällte Urteilsspruch bezog sich auf einen Vorfall im Juli 2008. Mehrere, zum Teil vermummte Neonazis, versuchten sich damals gewaltsam Zutritt in das Detmolder Kulturzentrum zu verschaffen.

Das »Kultur- und Kommunikationszentrum« ist der neonazistischen Szene bereits seit Jahren ein Dorn im Auge. Verbale Attacken gegen das autonome Zentrum »Alte Pauline« gehören innerhalb der regionalen Neonaziszene zum guten Ton. Den Drohungen folgten allerdings auch bereits Taten. So versammelten sich in den Abendstunden des 18.07.2008 um das Gebäude mehrere vermummte Neonazis. Unter der Führung von Marco Siedbürger drängte anschließend eine Kleingruppe von drei Personen in das Innere des autonomen Kulturzentrums. Verbalen Drohungen folgten dann schnell Handgreiflichkeiten.

In den anschließenden Auseinandersetzungen übernahm der nun durch das Amtsgericht Detmold verurteilte Marco Siedbürger nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine führende Rolle. Als dieser einen der Anwesenden mit Faustschlägen attackierte, habe er anschließend mit einem mitgeführten Bierkrug zum Schlag ausgeholt. Ein weiterer Neonazi schleuderte währenddessen einen schweren Baustein auf Besucher_innen des Kulturzentrums. Die Angreifer konnten schlussendlich aus den Räumlichkeiten hinaus gedrängt werden und flüchteten. Lediglich der nun verurteilte 27jährige Haupttäter verblieb vor dem Räumlichkeiten und wurde wenige Minuten später durch herbeigerufene Einsatzkräfte der Polizei festgenommen. In dem am gestrigen Donnerstag stattgefundenen Prozess vor dem Amtsgericht Detmold wurde der Hauptangeklagte Siedbürger nun wegen »gemeinschaftlich begangener Körperverletzung« in Tateinheit mit »versuchter gemeinschaftlicher Körperverletzung« sowie Beleidigung zu einer 14monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. In Anbetracht der umfangreichen Vorstrafen des Angeklagten sah das Gericht von einer Bewährungsstrafe ab. Bereits im Mai 2007 war Siedbürger zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe wegen zweifacher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.